Wer in NRW durch den Wald fährt, macht das seit über 25 Jahren legal – auf „festen Wegen“, wie es im Landesforstgesetz steht. Eine Formulierung, die funktioniert hat. Unperfekt, ein wenig unscharf, aber praktikabel.
Das reicht CDU-Ministerin Silke Gorißen offenbar nicht mehr.
Ihr neuer Gesetzesentwurf vom 13. Mai 2026 definiert, wo man mit dem Rad noch fahren darf: auf „Fahrwegen“, also Wegen, die ganzjährig von zweispurigen Fahrzeugen befahrbar sind. Forststraßen. Wer sich die Breiten ausmalt, landet schnell bei rund 3,5 Metern. Alles darunter – Singletrails, Waldpfade, die Abkürzung durchs Gehölz auf dem Weg zur Arbeit – wäre damit illegal.
Das trifft Zehntausende Mountainbiker im Sauerland, in der Eifel, im Teutoburger Wald. Es trifft Alltagsradler, die einen asphaltierten Umweg von fünf Kilometern nehmen müssten. Und es kommt zu einem Zeitpunkt, wo andere Bundesländer darüber diskutieren, das Betretungsrecht zu lockern.
Der ADFC nennt es einen massiven Rückschritt. Die DIMB spricht von Aussperrung. Wir Liberale Demokraten würden es weitergehend formulieren: Es ist anlasslose staatliche Überregulierung.
Konflikte zwischen Radfahrern und Wanderern gibt es, wie überall, aber kein Problem, das eine gesetzliche Radikallösung rechtfertigt. Das Ministerium spricht von Waldschutz und Klimaanpassung – beides legitime Ziele, beides durch diese Maßnahme nicht erreichbar.
Gerade als liberale Partei sagen wir deshalb klar: Dieser Gesetzentwurf gehört so nicht ins Gesetzblatt. Die Verbändeanhörung läuft bis zum 8. Juni. Wer eine Stellungnahme einreichen will oder die offene Petition unterstützen möchte – jetzt ist der Moment.


