Ausbildungsförderung

Die Ausbildungsförderung ist bislang im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) insbesondere eine Bundessache. Allerdings sehen wir ein, dass das BAföG in seiner derzeitigen Form nicht sozialverträglich ist. Daher fordern wir eine ergänzende Landesausbildungsförderung, bis die Lücken im BAföG geschlossen werden oder dieses durch ein sozialverträgliches faires Grundeinkommen überflüssig wird.

Hierbei sollen Personen von dieser Landesausbildungsförderung Gebrauch machen können, die keine Berechtigung zur Förderung nach BAföG besitzen haben und deren BAföG-Antrag abgelehnt wurde. Zur Vereinfachung des Antragsverfahrens sollen hierbei maximal dieselben Daten wie für den BAföG-Antrag erforderlich sein und unter Zustimmung des Antragstellers vielmehr auch die Daten vom vorangegangenen BAföG-Antrag übernommen werden können. Damit wird ein erneutes Ausfüllen von Formblättern nicht nötig und die Person kann sich voll und ganz auf ihre Ausbildung oder ihr Studium konzentrieren.

Gefördert werden die Antragsteller hierbei gemessen an ihrer individuellen finanziellen Situation und somit unabhängig von den Eltern. Dabei wird ein Leistungsnachweis nicht so strikt bewertet wie beim BAföG. Vielmehr sollen die individuellen Umstände der Person, sowie ob sie mit ihrer Ausbildung oder ihrem Studium weiterkommt, bewertet werden. Eine über die Regelstudienzeit hinaus dauernde Studienzeit soll hierbei nicht negativ auf die Förderung auswirken, solange diese nicht um die Hälfte der Regelzeit länger andauert. Zusätzlich sind etwaige Betätigungen in den Hochschul- und studentischen beziehungsweise in betrieblichen oder gewerkschaftlichen Gremien zu berücksichtigen.

Mit dieser Landesausbildungsförderung wird bezweckt, Studierende sowie Auszubildende individuell zu bewerten, sowie sie nicht unter Leistungsdruck zu setzen. Denn eine an der erbrachten Leistung gemessene Förderung würde eher einer Begabtenförderung als einer staatlichen Stütze entsprechen.

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