Dass nächstes Jahr eine Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen stattfindet, dürfte Teile der Bevölkerung genauso überraschen, wie es offensichtlich auch die Landesregierung überrascht hat. Denn während die ersten Vorbereitungen für die Wahl längst laufen, wird in Düsseldorf noch an ihrer gesetzlichen Grundlage herumgewerkelt. Einige Inhalte des neuen Gesetzentwurfs sind durchweg positiv zu bewerten, etwa die Absenkung des Wahlalters. Andere lassen vermuten, dass sich die Verantwortlichen nicht nur „mehr Demokratie“, sondern auch „weniger Konkurrenz“ von ihrem Gesetzesvorhaben versprechen.
Die etablierten Parteien können das kaum wissen – sie haben sich von der entsprechenden Pflicht seit jeher ausgenommen – aber die größte Hürde für die Wahlteilnahme kleiner Parteien besteht darin, die dafür nötigen Unterstützungsunterschriften aufzutreiben. Dabei handelt es sich um einen aufwendigen Bürokratieprozess mit tausenden Formblättern und hunderten verschiedenen Amtszuständigkeiten. Doch gerade dieser Prozess soll nun weiter erschwert werden: Die nötigen Unterschriftenanzahlen werden durch die Bank weg verdoppelt.
Anders als einige unserer Mitbewerber aus den Reihen der Kleinparteien verstehen wir durchaus die Notwenigkeit dieser Teilnahmehürde. Selbst mit der Verdopplung der landesweiten Zulassungsanforderung (nun 2000 Unterschriften von wahlberechtigten Personen aus dem gesamten Land), können wir leben, handelt es sich doch um eine Anpassung an die Hürde, die zur Bundestagswahl ohnehin gilt.
Großes Unverständnis haben wir allerdings für die vorgesehene Erhöhung der Unterschriftenanzahl für eine Kandidatur im Wahlkreis von 100 auf 200. Das ist ebenfalls die gleiche Anzahl wie für eine Kandidatur in einem Bundestagswahlkreis – allerdings bei halb so vielen Wahlberechtigen pro Wahlkreis. Landesweit müssen nun 25.600 Unterschriften (übrigens verpflichtend auf 25.600 Blatt Papier pro Partei, ohne jede digitale Option) gesammelt werden, jedoch nicht etwa von beliebigen Personen, sondern von jeweils 200 Wahlberechtigten aus dem jeweils korrekten Wahlkreis. Diese müssen an das jeweils zuständige Wahlamt geschickt werden, wo in Summe 25.600 die Wahlberechtigung festgestellt werden muss. Die Frist zum Sammeln der Unterschriften wird für die Parteien nebenbei um 10 Tage verkürzt.
Wozu also dieses Bürokratiemonster? Die Landesregierung formuliert es in ihrem Gesetzesentwurf wie folgt: „Hier besteht für die nächste Landtagswahl die Gefahr einer Stimmenaufsplitterung, die die Legitimität – insbesondere auch von Kreiswahlvorschlägen – beeinträchtigen kann“. Stimmenaufsplitterung kann die Legitimität einer Wahl beeinflussen – das ist eine Sorge, die wir Liberale Demokraten teilen. Während wir deshalb aber den Vorschlag eines Präferenzwahlrechts im Programm führen, bei dem die Wähler bestimmen können, an wen ihre Stimme gehen soll, wenn die erste Wahl keine Mehrheit erreicht, möchte sich die Landesregierung wie es scheint der Vielfalt auf dem Wahlzettel lieber entledigen.
Man könnte auf ein Umdenken hoffen, aber die Erfahrung lehrt uns etwas anderes. Wir Liberale Demokraten werden trotzdem zur Wahl antreten – nur eben jetzt mit doppelt so viel Zeit, die wir davor damit verbracht haben, den Bürokratieirrsinn von schwarz-grün zu bewältigen.


