Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten innerhalb von Ermittlungsbehörden ist strikter im Sinne des Datenschutzes zu regeln. Dabei ist die verdachtsunabhängige Erhebung von Daten, durch die eine Person identifizierbar ist, zu verbieten. Vielmehr sollen Ermittlungsbehörden auf klar begründetem Verdacht basierend Indien sowie Daten sammeln, sowie auf dieser Basis ihren Verdacht eingrenzen oder ausweiten können.
Dabei ist wichtig, dass diese Daten stets ermittlungsrelevant sowie themenbezogen bleiben. Die Speicherung und Verarbeitung von Daten unbeteiligter Personen ist strikt zu unterlassen.
Vorhersagende Polizeiarbeit
Bei dem sogenannten „Predictive Policing“, beziehungsweise vorhersagender Polizeiarbeit, handelt es sich darum, etwaige Verbrechen anhand statistischer Auswertungen vorherzusagen. Dabei werden bisherige Daten zu Verbrechern, Verbrechen, Standorten, Zeiten etc. in das System eingespeist. Das Ziel ist es, Verbrechen vorherzusagen, bevor diese passieren.
Dabei mag es nahezu utopisch wirken, über Verbrechen Bescheid zu wissen, bevor sie passieren. Letztlich wäre somit eine weitgehende Prävention möglich. Allerdings werden hierbei die Schattenseiten der vorhersagenden Polizeiarbeit außer Acht gelassen. Schließlich werden hierbei nicht Muster in allen tatsächlich geschehenden Verbrechen beachtet – dies wäre aufgrund der Menge an Daten sowie vor allem an der Menge an unbekannten Verbrechen nicht möglich – sondern vielmehr die bisherigen Ermittlungen der Polizei.
Dabei werden Ortschaften, die die Polizei mehr frequentiert, stärker dokumentiert sein als Ortschaften, in denen dies nicht der Fall ist. Das wird dazu führen, dass diese Orte nicht deshalb stärker gewichtet werden, weil dort tatsächlich mehr Verbrechen begangen werden, sondern weil die Polizei in der Vergangenheit an der Stelle mehr Präsenz gezeigt und aufgrund ihrer Präsenz mehr Fälle feststellen konnte. Aus dem Irrtum entspringend werden derartige Orte nun als Hotspots für Verbrechen markiert. So ist beispielsweise Köln – Chorweiler in dem Artikel zur „SKALA|MAP“-Karte auf der Webseite des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen rot markiert. Dieser Umstand zeigt deutlich, dass die Befürchtungen in unserem Land bereits zur Realität werden.
Es ist anzumerken, dass die Polizei in der Regel vor allem Gegenden, in denen mehr Personen mit geringerem Einkommen wohnen, stärker kontrolliert. Somit ist es nicht nur realistisch, alle derartigen Gegenden systemseitig zum Hotspot für Verbrechen und Verbrecher zu ernennen, sondern Personen, die in diese Kategorien fallen, bloß aufgrund dessen automatisiert negativ zu bewerten. Sofern in der Vergangenheit vorurteilhaft Verdacht geschöpft wurde, werden
diese Vorurteile sich somit auch wiederholen, wenn nicht durch eben diese Wiederholungen umso stärker ins Gewicht fallen.
Hinzu kommt, dass derartige Systeme oft sehr intransparent sind. So werden Daten in nicht quelloffenen Systemen verarbeitet. Selbst ihre möglichen Schwachstellen werden in der Regel nicht mit der Menge an Transparenz gehandhabt, die für ein derartiges System erforderlich wäre. Auch fehlen für Bürger_innen leicht zugängliche Informationen über die Fehlerquoten sowie über die Konsequenzen für Personengruppen.
Wir Liberale Demokraten notieren die Schwachstellen der vorhersagenden Polizeiarbeit und lehnen sie entschieden ab. Dazu ist das bereits im Einsatz befindliche Programm SKALA (System zur Kriminalitätsauswertung und Lageantizipation) in Nordrhein-Westfalen umgehend einzustellen.
Verdachts- und anlasslose Personenkontrollen
Die Praxis der verdachts- und anlasslosen Personenkontrollen lehnen wir ab. Sie ist inhärent Vorurteilen und Stereotypen unterworfen. Etwaige Vorteile für die Fahndung wiegen die schwerwiegenden Folgen einer solchen als rassistisch wahrzunehmenden Benachteiligung im Alltag nicht auf.