Im Zuge des aufgeflammten Krieges im Nahen Osten kam es zu großen Demonstrationen, die sich mit diesem Thema befassen. Sicherlich sind jedem die Bilder aus Essen im Kopf geblieben, in welchen propalästinensische Demonstranten antisemitische Parolen skandierten und offen Fahnen des terroristischen Islamischen Staates und der radikal-islamistischen Taliban zeigten. Diese Vorgänge verurteilen wir Liberale Demokraten in unserem Heimatbundesland NRW zutiefst.
Nach diesen Vorgängen und weiteren Demonstrationen von propalästinensischen Protestierenden konnte man politische Stimmen der CDU und AfD vernehmen, welche forderten, das Versammlungsgesetz nur auf deutsche Staatsbürger zu begrenzen, um solchen Szenen entgegenzuwirken. Das stehe ja schließlich so im Grundgesetz und das solle man dann auch so als Land NRW umsetzen.
Dieser Ansicht treten wir Liberale Demokraten NRW entschieden entgegen. Wir sehen das Versammlungsrecht als verlängerten Arm der Meinungsfreiheit an. Ohne echte Versammlungsfreiheit gibt es auch keine echte Meinungsfreiheit. Das Versammlungsrecht ist eines der Kerngrundrechte eines demokratischen Staates. Die Meinungsbildung zu Vielen, als nur alleine, ist ein höchstrangiges Gut. Es gilt dieses Recht zu wahren und zu schützen vor Einflussnahme und Instrumentalisierung durch Populisten und Extremisten.
Es ist zwar richtig, dass das Grundgesetz nur von „Deutschen“ spricht, die sich frei versammeln dürfen – nur in die Versammlungsfreiheit an sich zu gucken ist aber zu einfach und wird der Sache nicht gerecht. Die Versammlungsfreiheit von Menschen ohne deutschen Pass ist nämlich auch gesondert geschützt. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Grundrechtscharta der Europäischen Union und die allgemeine Handlungsfreiheit aus dem Grundgesetz haben nämlich alle eins gemeinsam – sie schützen die freie und friedliche Versammlung aller Menschen. Egal, welchen Pass und welchen Hintergrund die Personen haben.
Wir Liberale Demokraten erkennen und achten das Völkerrecht und das Grundgesetz. Wir setzen uns gegen eine Beschneidung des Versammlungsrechts in NRW ein. Wir stehen für ein liberales Recht sich zur Meinungskundgabe durch Versammlungen eine Bühne zu verschaffen. Wir möchten, dass das Versammlungsgesetz zweckmäßig ist und auch so ausgelegt werden. Es soll das Versammlungsrecht vor Missbrauch durch Gewalt und Extremismus schützen und nicht zum Spielzeug populistischer Politiker werden. Es soll Szenen, wie in Essen verhindern und dadurch wird zwangsläufig das Versammlungsrecht verfassungsgemäß eingeschränkt. Einen Umstand, welchen man zum Schutze aller hinnehmen soll und muss. Eine so immense Verengung des Versammlungsrechts schützt aber nicht die Allgemeinheit, sondern greift sie im Kern selbst an.
Wir Liberale Demokraten sind der Meinung, dass solch ein gesetzlicher Vorstoß unrechtmäßig, undemokratisch und verfassungswidrig ist. Dafür stehen wir ein. Gegen Antisemitismus – gegen verfassungswidrige Beschneidungen grundlegender demokratischer Rechte. Für Meinungsfreiheit und gegen Stigmatisierung. Für den Schutz von Juden, Minderheiten und Kriegsopfern. Und insbesondere auch für den Schutz des Grundgesetzes und des Völkerrechts und den dadurch garantierten Freiheiten für jedermann.